- Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden ist.
- Es soll kein für sich bestehender Staat von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
- Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.
- Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußeren Staatshandel gemacht werden.
- Kein Staat soll sich in die Verfassung der Regierung eines anderen Staats gewalttätig einmischen.
- Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.
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