Zum Ewigen Frieden | Immanuel Kant

 Kant - Frieden
  • Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden ist. 
  • Es soll kein für sich bestehender Staat von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
  • Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.
  • Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußeren Staatshandel gemacht werden. 
  • Kein Staat soll sich in die Verfassung der Regierung eines anderen Staats gewalttätig einmischen.
  • Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.
 
 

Über Aventin

Von einem, der sich aufmachte Weisheit zu finden. - Fabeln - Novellen - Sagen - https://aventin.de
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